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§ 284 ASVG (Pongritz)

Pongritz69. LfgDezember 2019

§ 284 Für die Bemessung der Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters mit Ausnahme des Knappschaftssoldes und für die Bemessung der Knappschaftsvollpension gilt § 261 mit folgenden Abweichungen:

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