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§ 278a StGB (Reindl-Krauskopf/Salimi)

Reindl-Krauskopf/Salimi43. LfgOktober 2022

§ 278a Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

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