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§ 274 ASVG (Heihs)

Heihs68. LfgJuli 2019

§ 274 Für die Bemessung der Berufsunfähigkeitspension und die Gewährung von Zuschüssen zu dieser gelten die §§ 261 und 262 entsprechend.

Fassung BGBl I 1997/139

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