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ABGB: Praxiskommentar, Schwimann/Kodek
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§ 269 ABGB (Weitzenböck)
Weitzenböck
5. Aufl
Juli 2018
§ 269. (1)
Die Vertretungsbefugnisse können folgende Bereiche betreffen:
Vertretung in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren,
Vertretung in gerichtlichen Verfahren,
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