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§ 22 FAGG (Schwarzenegger)

Schwarzenegger5. AuflOktober 2021

§ 22. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG und der Richtlinie 1999/44/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG und der Richtlinie 97/7/EG , ABl. Nr. L 304 vom 22.11.2011 S. 64, umgesetzt.

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