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§ 20 PHG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflDezember 2022

§ 20. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.

Umgesetzte Bestimmungen der Produkthaftungsrichtlinie: ---

Seite 880

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