Form der Steuererklärung
Steuererklärung
Die ESt-Erklärung ist entweder auf elektronischem Wege oder unter Verwendung der amtlichen Vordrucke zu erstellen und einzureichen (§ 133 Abs 2 BAO; zur Frist siehe § 42 Tz 3). Die ESt-Erklärung ist ein „Anbringen“ im Sinn des § 85 BAO; für Formgebrechen gelten daher die dort vorgesehenen Rechtsfolgen. Des Weiteren ermöglicht § 86a BAO iVm der FinanzOnline-Verordnung 2006 (BGBl II 2006/97 idF BGBl II 2018/82) die Einreichung der Steuererklärung im Wege automationsunterstützter Datenübertragung.