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ABGB: Praxiskommentar, Schwimann/Kodek
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§ 196 ABGB (Höllwerth)
Höllwerth
5. Aufl
Juli 2018
§ 196. (1)
Ein Recht auf Anhörung haben:
das nicht entscheidungsfähige minderjährige Wahlkind;
die Eltern des volljährigen Wahlkindes;
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§ 196 ABGB