§ 17c 1Die Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände hat mit Verordnung Regeln zur internen Organisation des Prüfbetriebs von Revisionsverbänden gemäß internationalen Standards und europarechtlichen Vorgaben zu erlassen. 2Für diese Verordnung gilt § 17b Abs. 2 entsprechend.
Paragraph eingefügt durch BGBl I 2017/80.