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§ 17 EStG (Zorn)

Zorn45. LfgJänner 2013

 1. VwGH v. 27. 7. 1999, Zl. 94/14/0170.

Die Gewinnermittlung für eine forstwirtschaftlich genutzte Grundfläche nach § 3 der Durchschnittssatz-VO BGBl 100/1990 idF BGBl 565/1992 bei der von den tatsächlich erzielten Einnahmen aus Holzverkäufen pauschal 65 % der Einnahmen als Ausgaben für Schlägerungskosten abzogen werden, ist eine Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG 1988 für den betreffenden Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.

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