vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 16 PatVG (Bernat)

Bernat5. AuflApril 2019

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

 

§ 16. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte