vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1456 ABGB (Mader/Janisch)

Mader/Janisch4. AuflMärz 2016

§ 1456. Aus diesem Grunde können weder die dem Staat[soberhaupte] als solchem allein zukommenden Rechte, z.B. das Recht, Zölle anzulegen, Münzen zu prägen, Steuern auszuschreiben, und andere Hoheitsrechte (Regalien) durch Ersitzung erworben, noch die diesen Rechten entsprechenden Schuldigkeiten verjährt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte