Viertes Hauptstück.
Von der Verjährung und Ersitzung
§ 1451 Die Verjährung ist der Verlust eines Rechtes, welches während der von dem Gesetze bestimmten Zeit nicht ausgeübt worden ist.
Viertes Hauptstück.
Von der Verjährung und Ersitzung
§ 1451 Die Verjährung ist der Verlust eines Rechtes, welches während der von dem Gesetze bestimmten Zeit nicht ausgeübt worden ist.