vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1451 ABGB (Kietaibl)

KietaiblOnlineaktualisierung 4.01Oktober 2024

Viertes Hauptstück.
Von der Verjährung und Ersitzung

 

§ 1451 Die Verjährung ist der Verlust eines Rechtes, welches während der von dem Gesetze bestimmten Zeit nicht ausgeübt worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte