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§ 138. Kindeswohl (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Kindeswohl

 

§ 138. In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind insbesondere

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