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§ 11 MRG (Reßler)

Reßler4. AuflApril 2022

§ 11. (1) Auf ein vertragliches Verbot der Untervermietung kann sich der Vermieter nur berufen, wenn ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung vorliegt. Ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung liegt insbesondere vor, wenn

der Mietgegenstand zur Gänze untervermietet werden soll,

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