vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 100 JN (Mayr/Lutschounig)

Mayr/Lutschounig6. AuflNovember 2025

Klagen aus dem Ehe- oder Partnerschaftsverhältnis

 

Das im § 76 Abs. 1 bezeichnete Gericht ist auch für andere Klagen wegen nicht rein vermögensrechtlicher Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis oder aus der eingetragenen Partnerschaft zuständig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte