111. LfgNovember 2025
4. Teil Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen
(1) Die ausgeschütteten Erträge aus Einkünften im Sinne des § 27 des Einkommensteuergesetzes 1988 abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen eines