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Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
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§ 5 ErdgasAbgG
111. Lfg
November 2025
(1)
Bemessungsgrundlage der Erdgasabgabe ist
im Falle des § 1 Abs. 1 Z 1 die gelieferte Menge Erdgas in m3,
im Falle des § 1 Abs. 1 Z 2 die verbrauchte Menge Erdgas in m3.
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