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§ 24a BFGG

109. LfgAugust 2023

(1) Wer durch das Bundesfinanzgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in seinen Rechten gemäß der DSGVO verletzt zu sein behauptet, kann die Feststellung dieser Verletzung begehren (Datenschutzbeschwerde).

(2) Die Datenschutzbeschwerde hat zu enthalten:

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