Kommentare
Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 18 AVOG
106. Lfg
Juli 2021
(1)
Dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart obliegt für das gesamte Bundesgebiet
die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben
Rückzahlungen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 18