Neben dem allgemeinen Aufgabenkreis nehmen die Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusätzliche Aufgaben wahr.
Neben dem allgemeinen Aufgabenkreis nehmen die Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusätzliche Aufgaben wahr.
