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§ 4 AVOG

106. LfgJuli 2021

Der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde im Beschwerdeverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. (BGBl I 2013/14, ab 1. 1. 2014 und BGBl I 2014/13, ab 1. 3. 2014)

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