vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 § 23 FinStrG

111. LfgNovember 2025

(1) Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte