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§ 55 BAO

111. LfgNovember 2025

2. ABSCHNITT A. Abgabenbehörden 2. Bundesminister für Finanzen Zuständigkeit

 

Die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen als Abgabenbehörde ergibt sich aus dem jeweils durch Bundesgesetz, Staatsvertrag oder Verordnung für ihn festgelegten Aufgabenbereich. (BGBl I 2020/23, ab 1. 7. 2020)

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