vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 36 KVG

90. LfgJuni 2011

Die Steuer wird zwei Wochen nach Entstehung der Steuerschuld fällig. Dies gilt nicht für die Gesellschaftsteuer. (BGBl 1994/629)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte