vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 StiftEG

108. LfgNovember 2022

Für die Erhebung der Steuer ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig. (BGBl I 2019/104)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte