Die Umsatzsteuer wurde noch vor einigen Jahrzehnten als reine „Buchhaltersteuer“ bezeichnet, die keine wesentlichen Abgrenzungsfragen oder juristischen Grundkenntnisse hervorruft. Für die Spezialisten und für Sonderfragen gab es den „BMF Kommentar“ vom Verlag ORAC (jetzt LexisNexis). Mit dem EU-Beitritt Österreichs hat sich das schlagartig geändert. Die Umsatzsteuer ist neben dem Zoll die einzige umfassende Steuer, die EU-weit weitgehend harmonisiert ist, wobei ihre Komplexität ständig steigt. Dies hat auch mit dem Einfließen von EU-Rechtsquellen (Richtlinien, Verordnungen, Urteile des Europäischen Gerichtshof etc) in die nationale Auslegung des Umsatzsteuergesetzes zu tun. Parallel dazu entwickelte sich auch das nationale Schrifttum entsprechend umfangreich. Es gibt daher in der Zwischenzeit auch entsprechende Kommentare, die allesamt einem hohen Qualitätsstandard entsprechen, aber eher für Spezialisten gedacht sind. Auch die vom BMF herausgegebenen Umsatzsteuerrichtlinien 2000 haben sich vom ursprünglichen Zweck – mit einfacher Sprache das Gesetz für den Rechtsanwender auszulegen – entfernt, und folgen mehr der Technik der Kommentare, wobei Sonderfälle und Judikatur das Bild prägen. Eine sprachlich einfache und klare Darstellung des Umsatzsteuerrechtes ist hingegen noch immer ausstehend. Die Rechtsanwender in der betrieblichen Praxis und auch in den Beratungskanzleien, die schnell die Rechtslage „checken“ wollen, einfache anwendungsorientierte Beispiele und auch eine verständliche Aufbereitung der Materie suchen, können mit den genannten Instrumenten nur teilweise erreicht werden. Das vorliegende Werk versucht, diese Lücke zu schließen. Dieser Kommentar soll daher nicht in Konkurrenz mit den bereits erschienen Kommentaren treten, sondern eine Leserschaft erreichen, die die bisherigen am Markt erschienen Werke nicht erreichen können, bzw die derzeitige Literaturlandschaft ergänzen. Mit fast 1.000 praktischen Beispielen versucht das Werk weniger „juristische Spitzfindigkeiten“ und „Ausreißer“ zu behandeln, als dem Anwender ein Werkzeug für eine möglichst sichere gesetzeskonforme umsatzsteuerliche Gestaltung zu liefern. Dieser Kommentar wendet sich daher gleichermaßen an Rechtsanwender, Studenten, (Steuer-)Berater und Finanzbeamte. Es wird daher auch weitgehend auf Zitierungen verzichtet, um den Lesefluss nicht übermäßig zu stören. Die aktuelle Rechtsentwicklung bis einschließlich Ende Oktober 2023 wurde berücksichtigt. Die Neuauflage berücksichtigt die in der Zwischenzeit eingetretene Rechtsentwicklung, die vor allem durch Inkrafttreten des E-Commerce-Paketes geprägt wurde. Ebenfalls bereits berücksichtigt wurde der mit Inkrafttreten ab 1. 1. 2024 neu geschaffene § 18a, der neue Pflichten für Zahlungsdienstleister enthält (CESOP).

