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Vor §§ 15–18 EPG (Jesser-Huß)

Jesser-Huß6. AuflAugust 2023

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Die §§ 15–18 sind trotz abweichender Gliederung im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Regelung der Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung der §§ 49–61 EheG, auf deren Erl verwiesen werden kann. Zur leichteren Orientierung werden bei den jeweiligen Vorschriften die Vorbildbestimmungen des EheG angegeben und zusätzlich allfällige Abweichungen erörtert.

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