2. Abschnitt
Begründung der eingetragenen Partnerschaft
§ 4 Eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.
2. Abschnitt
Begründung der eingetragenen Partnerschaft
§ 4 Eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.