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§ 955 ABGB (Liedermann)

Liedermann6. AuflAugust 2023

§ 955 Hat der Geschenkgeber dem Beschenkten eine Unterstützung in gewissen Fristen zugesichert, so erwächst für die Erben derselben weder ein Recht, noch eine Verbindlichkeit; es müsste denn in dem Schenkungsvertrage ausdrücklich anders bedungen worden sein.

Fassung JGS 1811/946

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