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§ 943 ABGB (Liedermann)

Liedermann6. AuflAugust 2023

§ 943 Aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Übergabe geschlossenen Schenkungsvertrage erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht. Dieses Recht muss durch eine schriftliche Urkunde begründet werden.

Fassung JGS 1811/946

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