vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 800 ABGB (Nemeth)

Nemeth6. AuflAugust 2023

§ 800 Die Erbantrittserklärung kann unbedingt oder bedingt, also unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Inventars, abgegeben werden.

Fassung BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015), anzuwenden auf nach dem 31. 12. 2016 anhängig gemachte Verlassenschaftsverfahren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte