Vierzehntes Hauptstück
Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil
§ 756 Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.
Vierzehntes Hauptstück
Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil
§ 756 Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.