vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 320 ABGB (Illedits)

Illedits6. AuflAugust 2023

§ 320 Durch einen gültigen Titel erhält man nur das Recht zum Besitze einer Sache, nicht den Besitz selbst. Wer nur das Recht zum Besitze hat, darf sich im Verweigerungsfal

Seite 336

le nicht eigenmächtig in den Besitz setzen; er muss ihn von dem ordentlichen Richter mit Ausführung seines Titels im Wege Rechtens fordern.

Fassung JGS 1811/946

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte