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§ 308 ABGB (Kodek)

Kodek6. AuflAugust 2023

§ 308 Dingliche Sachenrechte sind das Recht des Besitzes, des Eigentums, des Pfandes und der Dienstbarkeit.

Fassung BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015)

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