Fünfter Abschnitt
Sonstige Rechte und Pflichten
§ 186 Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen.
Fünfter Abschnitt
Sonstige Rechte und Pflichten
§ 186 Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen.