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§ 186 ABGB (Weitzenböck)

Weitzenböck6. AuflAugust 2023

Fünfter Abschnitt
Sonstige Rechte und Pflichten

 

§ 186 Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen.

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