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§ 1269. Arten der Glücksverträge; (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Arten der Glücksverträge;

 

§ 1269. Glücksverträge sind: die Wette; das Spiel und das Los; alle über gehoffte Rechte, oder über künftige noch unbestimmte Sachen errichtete Kauf- und andere Verträge; ferner, die Leibrenten; die gesellschaftlichen Versorgungsanstalten; endlich die Versicherungs- und Bodmereiverträge.

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