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§ 1246. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Schenkungen unter Ehegatten und Verlobten;

 

§ 1246. Die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Schenkungen zwischen Ehegatten wird nach den für die Schenkungen überhaupt bestehenden Gesetzen beurteilt.

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