vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1187. Verbot schädlicher Nebengeschäfte (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Verbot schädlicher Nebengeschäfte

 

§ 1187. Die Gesellschafter dürfen kein der Gesellschaft schädliches Nebengeschäft unternehmen. Für unternehmerisch tätige Gesellschaften gelten überdies die unternehmensrechtlichen Vorschriften über Wettbewerbsverbote und deren Rechtsfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte