vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1169. Fürsorgepflicht. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Fürsorgepflicht.

 

§ 1169. Die Bestimmungen des § 1157, mit Ausnahme der die Regelung

Seite 416

der Dienstleistungen und die Arbeits- und Erholungszeit betreffenden, finden auf den Werkvertrag sinngemäße Anwendung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte