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§ 1094. Wirkung. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Wirkung.

 

§ 1094. Sind die vertragschließenden Teile über das Wesentliche des Bestandes, nämlich über die Sache und den Preis, übereingekommen; so ist der Vertrag vollkommen abgeschlossen, und der Gebrauch der Sache für gekauft anzusehen.

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