Rechenmethode
§ 787. (1) Eine Schenkung, die der Verlassenschaft nach den vorstehenden Bestimmungen hinzugerechnet wird, ist<i>Eschig/Pircher-Eschig</i> in <i>Eschig/Pircher-Eschig</i> (Hrsg), Das österreichische ABGB – The Austrian Civil Code<sup>Aufl. 2</sup> (2021) § 787. Rechenmethode, Seite 283 Seite 283
ihr rechnerisch hinzuzuschlagen. Von der dadurch vergrößerten Verlassenschaft sind die Pflichtteile zu ermitteln.