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§ 777. 3. Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

3. Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten

 

§ 777. Selbst wenn ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig oder enterbt worden ist, steht ihm doch stets der notwendige Unterhalt zu.

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