§ 729. Verkürzter Pflichtteil und Folgen einer Enterbung (Eschig/Pircher-Eschig)
Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021
Verkürzter Pflichtteil und Folgen einer Enterbung
§ 729. (1) Ist eine pflichtteilsberechtigte Person durch eine letztwillige Verfügung verkürzt worden, so kann sie sich auf das Gesetz berufen und den ihr gebührenden Pflichtteil fordern.