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§ 724. d) Vermuteter Widerruf (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

d) Vermuteter Widerruf

 

§ 724. (1) Der Widerruf eines Vermächtnisses wird vermutet, wenn der Verstorbene

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