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§ 242. Handlungsfähigkeit (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Handlungsfähigkeit

 

§ 242. (1) Die Handlungsfähigkeit einer vertretenen Person wird durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Erwachsenenvertretung nicht eingeschränkt.

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