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§ 235. Ansprüche im Zusammenhang mit der Geburt (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Ansprüche im Zusammenhang mit der Geburt

 

§ 235. (1) Der Vater ist verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie die Kosten ihres Unterhaltes für die ersten acht Wochen nach der Entbindung und, falls infolge der Entbindung weitere Auslagen notwendig werden, auch diese zu ersetzen.

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