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§ 217. Mündelsichere Wertpapiere und Forderungen (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Mündelsichere Wertpapiere und Forderungen

 

§ 217. Der Erwerb folgender Wertpapiere und Forderungen ist zur Anlegung von Mündelgeld geeignet:

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