§ 180. Änderung der Obsorge (Eschig/Pircher-Eschig)
Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021
Änderung der Obsorge
§ 180. (1) Sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht, hat das Gericht eine vorläufige Regelung der elterlichen Verantwortung (Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung) zu treffen, wenn