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§ 176. Deliktsfähigkeit des Kindes (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Deliktsfähigkeit des Kindes

 

§ 176. Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (§ 1310), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.

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